Der Beipackzettel
Informationen auf Beipackzetteln, in Fachinformationen und in der Roten Liste sind meist zu allgemein und manchmal irreführend. So kann der Hinweis "in der Schwangerschaft kontraindiziert" in einem Fall eine ernstzunehmende Warnung darstellen und in einem anderen Fall nur bedeuten, dass keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.
Daher sollte man nur einschlägige Literatur, z.B. das von uns herausgegebene Lehrbuch, oder ein embryonaltoxikologisches Zentrum zu Rate ziehen.
Kurz gefasste Warnhinweise oder Risikoklassifizierungen sind keine Entscheidungsgrundlage für den Abbruch einer Schwangerschaft. Selbst nach Einnahme zu meidender oder kontraindizierter Medikamente ist nicht zwangsläufig von einem Risiko auszugehen, das einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigt. Im Einzelfall können jedoch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, wie hochauflösender Ultraschall zur Bestätigung einer normalen Entwicklung sinnvoll sein.
Pharmakovigilanz- und
Beratungszentrum für
Embryonaltoxikologie
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